Dr. Josef Kertész, 24.03.2009: KONSEQUENT MARKTWIRTSCHAFTSKONFORME   ORDNUNGEN FÜR EINE MENSCHENGERECHTE GESELLSCHAFT

 

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D.3. Gesetzgebungsverfahren

Jede in der Legislative vertretene Partei arbeitet zu den traktandierten Themen des Parlamentes ein ihren Vorstellungen entsprechendes, von ihr als mehrheitsfähig erachtetes Gesetzespaket aus; sie begrüsst dazu Vertreter betroffener Kreise sowohl in der Administration als auch der Wirtschaft und der Öffentlichkeit, sie lässt sich durch den juristischen Redaktionsstab der Legislative betreuen und den fertigen Text durch die Judikative auf Verfassungskonformität prüfen. Einzelne Parteien können auf eine eigene Alternative verzichten; mehrere Parteien dürfen aber nicht eine gemeinsame Alternative unterbreiten. In der Ersten Lesung des Parlamentes werden die alternativen Gesetzespakete vorgestellt und debattiert. Im Anschluss an die Debatte können die Parteien ihre Gesetzespakete an die gewonnenen Erkenntnisse anpassen. In der Zweiten Lesung werden die allenfalls revidierten alternativen Gesetzespakete vertreten; Änderungen können dann nicht mehr vorgenommen werden. Hernach folgt die Parlamentsabstimmung, bei der in jeder Runde jene Alternative ausscheidet, die am wenigsten Stimmen erzielt. Das in der Abstimmung aus nur noch zwei Alternativen obsiegende Gesetzespaket wird in einer Schlussabstimmung der geltenden Regelung gegenübergestellt. Sowohl bei Annahme einer neuen Regelung als auch beim Verwerfen einer Neuregelung durch die Legislative können (z.B.) 5% der Stimmberechtigten ein Referendum erzwingen, bei dem die beiden im Parlament als letzte im Rennen verbliebenen Alternativen jeweils der geltenden Regelung und einander gegenübergestellt werden.

Ist die Kompromisssuche so angelegt, dass eine Vorlage so lange verändert wird, bis sie mehrheitsfähig geworden ist, wird das Resultat im Falle des Fehlens einer dominanten Partei immer inkonsistent sein, viele Ausnahmeregelungen aufweisen und administrativ kostspielig sein. Bei der vorgeschlagenen Ordnung wird ein Wettbewerb unter Alternativen installiert, wobei jede Vorlage konsistent und einfach sein wird, weil sie sonst von der sie vorschlagenden Partei ihrer Wählerschaft nicht prägnant verkauft werden kann, und jede Vorlage wird zudem Chancen auf Mehrheitsfähigkeit haben, weil sich die sie vorschlagende Partei sonst zum vornherein selbst zur Verliererin macht. Mehreren Parteien ist das Ausarbeiten einer gemeinsamen Alternative verboten, weil andernfalls die Auswahl der Alternativen und die Konsistenz der verbliebenen vermindert würden.

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